FG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2007
12 K 142/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1324

Bodenschatzhandel; Gewerbe; Grundbesitz; Kies; Abbaugenehmigung - Kein gewerblicher Bodenschatzhandel bei Verkauf parzellierter unbebauter Grundstücke mit Kiesvorkommen

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 12 K 142/02

DRsp Nr. 2007/10314

Bodenschatzhandel; Gewerbe; Grundbesitz; Kies; Abbaugenehmigung - Kein gewerblicher Bodenschatzhandel bei Verkauf parzellierter unbebauter Grundstücke mit Kiesvorkommen

1. Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb (i. S. des § 15 Abs. 2 EStG) wird überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Vermögensnutzung i. S. einer Fruchtziehung entscheidend in den Vordergrund tritt. 2. Allein die mehrfache Veräußerung von seit Jahrzehnten in Eigentum stehenden privaten Bodenschätzen überschreitet die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung selbst dann nicht, wenn die Veräußerung an mehrere Abbauunternehmungen erfolgt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob durch die mehrfache Beantragung von Abbaugenehmigungen mit anschließenden Verkäufen zuvor parzellierter unbebauter Grundstücke mit Kiesvorkommen an verschiedene Abbauunternehmen eine gewerbliche Tätigkeit begründet wird.