Die Kläger, die für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt wurden, erwarben mit Kaufvertrag vom 30.7.1991 die im Bau befindliche Eigentumswohnung (ETW) SE Nr. 6 und den Tiefgaragenstellplatz SE Nr. 21 in zum Gesamtkaufpreis von 317.300 DM. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Bau der ETW sind den Klägern Nebenkosten (Notar, Grundsteuer, Fahrtkosten, Telefonkosten u.ä.) in Höhe von 9.616 DM (9.124 DM lt. Erklärung + 492 DM lt. Einspruch) sowie Kosten für auf das Sondereigentum entfallende Sonderwünsche in Höhe von 5.899 DM entstanden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|