FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.06.1997
6 K 212/94
Fundstellen:
EFG 1998, 446

Bodenwertanteil bei Eigentumswohnungen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1997 - Aktenzeichen 6 K 212/94

DRsp Nr. 2001/2657

Bodenwertanteil bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien in einen Bodenwertanteil und einen Gebäudewertanteil steuerlich anzuerkennen, wenn der vom FG beauftragte Sachverständige zu keiner nennenswerten Abweichung gelangt und seine Schätzungsmethode schlüssig und vertretbar ist.

Tatbestand:

Die Kläger, die für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt wurden, erwarben mit Kaufvertrag vom 30.7.1991 die im Bau befindliche Eigentumswohnung (ETW) SE Nr. 6 und den Tiefgaragenstellplatz SE Nr. 21 in zum Gesamtkaufpreis von 317.300 DM. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Bau der ETW sind den Klägern Nebenkosten (Notar, Grundsteuer, Fahrtkosten, Telefonkosten u.ä.) in Höhe von 9.616 DM (9.124 DM lt. Erklärung + 492 DM lt. Einspruch) sowie Kosten für auf das Sondereigentum entfallende Sonderwünsche in Höhe von 5.899 DM entstanden.