Die Beteiligten streiten darüber, ob die den Klägern zugeteilten sog. Bonusaktien aus dem zweiten Börsengang der Deutschen Telekom Aktiengesellschaft (AG) im Jahre 2000 steuerpflichtige Einkünfte darstellen oder nicht.
Der Kläger, von Beruf selbstständiger Steuerberater, ist mit der Klägerin verheiratet; sie werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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