Die Klägerin ist Pächterin des Wassergrundstücks ... in ... . Sie vermietete in den Streitjahren ca. 70 an verschiedenen Bootsstegen gelegene Wasserliegeplätze, 30 Landliegeplätze sowie ca. 150 Abstellboxen für Paddelboote in einer zu diesem Zweck errichteten Halle an private Bootseigentümer. Die dementsprechenden Mietverträge wurden jeweils für ein Jahr geschlossen und verlängerten sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich gekündigt wurden.
Im Winter stand das Grundstück den Mietern als Winterlager für ihre Boote zur Verfügung, im Sommer - wenn nahezu alle Boote im Wasser waren - bot die Klägerin auf diesem Teil des Grundstücks den Mietern ohne besonderes Entgelt unbewachte Kfz-Stellplätze an.
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