Der Kläger, der Inhaber des Lebensmittel-Supermarktes F in A ist, begehrt die Aufhebung eines geänderten Steuerbescheides, mit dem er vom beklagten Hauptzollamt (HZA) noch auf Zahlung von 45.795,45 DM Branntweinsteuer (BranntwSt) in Anspruch genommen wird.
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