FG Niedersachsen vom 01.07.1998
XII 322/98

Bruchteilsgemeinschaft als Mitunternehmerschaft

FG Niedersachsen, vom 01.07.1998 - Aktenzeichen XII 322/98

DRsp Nr. 2001/3115

Bruchteilsgemeinschaft als Mitunternehmerschaft

1. Eine zwischen Eheleuten bezüglich eines landwirtschaftlichen Betriebs bestehende Bruchteilsgemeinschaft führt zwingend zur Annahme einer Mitunternehmerschaft. 2. Ein unentgeltlicher Anteilserwerb i.S. des § 7 Abs. 1 EStDV (jetzt § 6 Abs. 3 EStG) liegt auch dann vor, wenn die Anteilsübertragung zwar unentgeltlich erfolgt ist, im Zusammenhang mit der Übertragung aber als Anschaffungskosten aktivierungspflichtige Aufwendungen entstanden sind.

Für die Praxis:

Zu 1.: Die Bruchteilsgemeinschaft war durch Schenkung begründet worden. Der wirksame Widerruf der Schenkung zu einem späteren Zeitpunkt bewirkte nicht die Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft, sondern es entstand lediglich ein Rückübertragungsanspruch. Die Bruchteilsgemeinschaft und damit auch die Mitunternehmerschaft bestand bis zur Auflösung durch vermögensrechtliche Auseinandersetzung und Besitzübergabe weiter.