FG München - Urteil vom 18.01.2018
10 K 3036/16
Fundstellen:
EFG 2018, 717

Buchführung

FG München, Urteil vom 18.01.2018 - Aktenzeichen 10 K 3036/16

DRsp Nr. 2018/8017

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Tenor

1.

Die Aufforderung des Beklagten zur Vorlage von Unterlagen vom 9. Mai 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2015 wird aufgehoben.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungsgründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen.

Der Kläger erzielt gewerbliche Einkünfte als Einzelunternehmer aus einem Malerbetrieb. Seinen Gewinn ermittelt er durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Nach Anordnung einer Außenprüfung betreffend die Prüfungszeiträume 2011 bis 2013 forderte der Beklagte (das ... -...-) den Kläger mit Schreiben vom 19. Mai 2015 auf, bis 2. Juni 2015 einen beigefügten Fragebogen zum EDV-System auszufüllen sowie "den Datenträger" zu überlassen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung:war dem Schreiben nicht beigefügt.