LAG Frankfurt/Main, vom 03.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 525/20
ArbG Wiesbaden, vom 30.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 302/19
Bündelung von Prüfungsterminen beim Drei-Jahres-Rhythmus des § 16 Abs. 1 BetrAVGPrognostizierte wirtschaftliche Entwicklung als Basis der RentenanpassungsentscheidungKeine Verpflichtung zur Anpassung der laufenden Rentenleistungen wegen RückstellungsbildungLagebericht nach § 289 HGBKein Berechnungsdurchgriff bei GewinnabführungsvertragAngemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnabführungsvertrag
BAG, Urteil vom 15.11.2022 - Aktenzeichen 3 AZR 505/21
DRsp Nr. 2023/1158
Bündelung von Prüfungsterminen beim Drei-Jahres-Rhythmus des § 16 Abs. 1BetrAVGPrognostizierte wirtschaftliche Entwicklung als Basis der RentenanpassungsentscheidungKeine Verpflichtung zur Anpassung der laufenden Rentenleistungen wegen RückstellungsbildungLagebericht nach § 289HGBKein Berechnungsdurchgriff bei GewinnabführungsvertragAngemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnabführungsvertrag
Das Bestehen eines isolierten Gewinnabführungsvertrags rechtfertigt im Rahmen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1BetrAVG keinen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der herrschenden Gesellschaft.Orientierungssätze:1. Der durch § 16 Abs. 1BetrAVG vorgeschriebene Drei-Jahres-Rhythmus zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen. Die Bündelung sämtlicher Prüfungstermine in einem Unternehmen zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (Rn. 20).2. Für die im Rahmen von § 16 Abs. 1BetrAVG zu erstellende Prognose kommt es nicht auf die durchschnittlich in den drei letzten Jahren vor dem Anpassungsstichtag erwirtschaftete Eigenkapitalverzinsung an. Entscheidend ist vielmehr, ob sich im Referenzzeitraum eine positive Entwicklung abzeichnet, die eine für die Anpassung der laufenden Leistungen ausreichende wirtschaftliche Lage in den drei Jahren nach dem Anpassungsstichtag erwarten lässt (Rn. 24).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.