FG München - Urteil vom 24.07.2007
6 K 3077/05
Normen:
EStG § 9 § 19 ; ;

Bürgschaftsaufwendungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes als Werbungskosten

FG München, Urteil vom 24.07.2007 - Aktenzeichen 6 K 3077/05

DRsp Nr. 2007/17439

Bürgschaftsaufwendungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes als Werbungskosten

Wird ein Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis für eine Bürgschaft in Anspruch genommen, die er für seinen früheren Arbeitgeber eingegangen ist, können nachträgliche Werbungskosten vorliegen.

Normenkette:

EStG § 9 § 19 ; ;

Tatbestand:

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die in dem Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Neben anderen Einkünften der Kläger bezog die Klägerin im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit der Einkommensteuererklärung für 2001 machte die Klägerin als Werbungskosten "Aufwendungen für Bürgschaft an ehemal. Arbeitgeber" in Höhe von 303.673 DM geltend.