I.
Streitig ist, ob vom Antragsteller vereinnahmte Bürgschaftsprovisionen aus der Übernahme von Bürgschaften zu Gunsten von Gesellschaften, an denen er mittelbar oder unmittelbar zu 100% beteiligt ist, gegenüber kreditgewährenden Banken als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 Abs. 2 EStG zu behandeln sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|