I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine GmbH mit Sitz im übrigen Bundesgebiet. Zum 1. Januar 1995 wurde die A.-GmbH mit Sitz im Beitrittsgebiet auf die Antragstellerin verschmolzen. Deren Betrieb ist seitdem Betriebsstätte der Antragstellerin in den neuen Bundesländern.
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