BFH - Beschluß vom 29.09.1999
II B 20/99
Normen:
BewG § 136 Nr. 3 lit. a; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 685

BV im Beitrittsgebiet

BFH, Beschluß vom 29.09.1999 - Aktenzeichen II B 20/99

DRsp Nr. 2000/2643

BV im Beitrittsgebiet

1. Geht es um Regelungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, die der Zusammenführung der Rechtssysteme dienen, ist der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers relativ weit zu bemessen. 2. Die in § 136 BewG a.F. getroffene Sonderregelung für das Beitrittsgebiet bis zur Verlängerung auf den Feststellungszeitraum 1995 ist verfassungsrechtlich unbedenklich. 3. Die Privilegierung im Beitrittsgebiet belegenen BV ist auch zum 01.01.1996 noch einigungsbedingt zu rechtfertigen. Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor. 4. Die durch die Aufteilung des BV in auf das Beitrittsgebiet und das übrige Bundesgebiet entfallende Vermögen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne bewirkte Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich rechtfertigt. Es liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor.

Normenkette:

BewG § 136 Nr. 3 lit. a; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine GmbH mit Sitz im übrigen Bundesgebiet. Zum 1. Januar 1995 wurde die A.-GmbH mit Sitz im Beitrittsgebiet auf die Antragstellerin verschmolzen. Deren Betrieb ist seitdem Betriebsstätte der Antragstellerin in den neuen Bundesländern.