Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 -
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses über das Bestehen eines Anspruchs auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung.
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