FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.02.2013
3 K 1183/08
Normen:
EStG § 7h Abs. 1 S. 2; EStG § 7h Abs. 1 S. 3; EStG § 7h Abs. 2; EStG § 7h Abs. 3; EStG § 10f Abs. 1 S. 1; HGB § 255 Abs. 2 S. 1; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 171 Abs. 10;

Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen Kasernengebäudes zu einer (bisher nicht vorhandenen) Eigentumswohnung kein nach § 7h EStG begünstigter Neubau eigene Prüfungskompetenz des FA trotz Vorliegen einer Bescheinigung der Gemeinde

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.02.2013 - Aktenzeichen 3 K 1183/08

DRsp Nr. 2013/18375

Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen Kasernengebäudes zu einer (bisher nicht vorhandenen) Eigentumswohnung kein nach § 7h EStG begünstigter Neubau eigene Prüfungskompetenz des FA trotz Vorliegen einer Bescheinigung der Gemeinde

1. Werden im Dachgeschoss oder auch in einem anderen Geschoss eines ehemaligen Kasernengebäudes, das vor seiner Sanierung keine Wohnungen enthielt, erstmals Wohnungen geschaffen und Wohnungseigentum gebildet, handelt es sich bei den Eigentumswohnungen um nicht nach § 7h EStG begünstigte Neubauten (Anschluss an Hessisches FGl v. 12.12.2011, 8 K 1754/08). 2. Ob die zur Neuschaffung von Wohnungen führenden Baumaßnahmen in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten aufgrund ihrer bautechnisch prägenden Wirkung als Neubau des Gesamtobjektes anzusehen sind, ist dabei ohne Bedeutung, weil Grundlage der gebotenen bautechnischen Betrachtung nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes ist, sondern die jeweilige Eigentumswohnung als selbständiges Wirtschaftsgut, für das die erhöhte Absetzung beansprucht wird.