Streitig ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Dacherneuerung bei dem Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage.
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie nutzten in X ein Zweifamilienhaus mit 923 qm großem Grundstück zu eigenen Wohnzwecken. Eigentümerin des Grundbesitzes ist die Klägerin.
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