FG Hessen - Urteil vom 21.01.2011
11 K 2735/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12; EStG § 15;

Dachsanierung als Betriebsausgabe im Rahmen des Gewerbebetriebs Fotovoltaikanlage; Betriebsausgaben; Dacherneuerung; Fotovoltaikanlage; Asbest

FG Hessen, Urteil vom 21.01.2011 - Aktenzeichen 11 K 2735/08

DRsp Nr. 2011/11183

Dachsanierung als Betriebsausgabe im Rahmen des Gewerbebetriebs "Fotovoltaikanlage"; Betriebsausgaben; Dacherneuerung; Fotovoltaikanlage; Asbest

1. Die Kosten für eine Dachsanierung sind nicht unmittelbar durch die Installation und den Betrieb einer Fotovoltaikanlage verursacht und demzufolge nicht Betriebsausgaben im Rahmen des Gewerbebetriebs "Fotovoltaikanlage". 2. Die auf ein Dach aufgesetzte Fotovoltaikanlage stellt eine zu einer Betriebsanlage gehörende Vorrichtung und damit ein selbständiges vom Grundvermögen abgrenzbares bewegliches Wirtschaftsgut in Form einer Betriebsvorrichtung dar.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12; EStG § 15;

Tatbestand:

Streitig ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Dacherneuerung bei dem Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage.

Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie nutzten in X ein Zweifamilienhaus mit 923 qm großem Grundstück zu eigenen Wohnzwecken. Eigentümerin des Grundbesitzes ist die Klägerin.