FG München - Urteil vom 10.05.2017
3 K 1776/14
Fundstellen:
EFG 2017, 1293

Dachsanierung zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage als tauschähnlicher Umsatz

FG München, Urteil vom 10.05.2017 - Aktenzeichen 3 K 1776/14

DRsp Nr. 2017/7643

Dachsanierung zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage als tauschähnlicher Umsatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Klägerin durch die Vornahme von Umbauarbeiten an einem gepachteten Dach zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage (nachfolgend: PVA) eine Leistung an die Verpächterin erbracht hat.

Gegenstand des Unternehmens der mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Oktober 1990 gegründeten Klägerin ist die Beteiligung an in- und ausländischen Gesellschaften aller Art. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin ist Herr A.

Der Beklagte (das Finanzamt -FA-) gestattete der Klägerin ab dem Besteuerungszeitraum 2008 die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten.

Die Klägerin schloss am 19. Juli 2012 mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (nachfolgend: WEG), vertreten durch deren Verwalter Herrn A, eine als Gestattungsvertrag über die Installation und den Betrieb einer PVA bezeichnete Vereinbarung auf deren Gebäude in (nachfolgend: Vertrag). Die WEG nutzt das Gebäude zur Vermietung zu Wohnzwecken.

Vertragsgegenstand ist gem. § 1 Nr. 1 Satz 2 des Vertrags die Nutzung des gesamten Daches des Gebäudes der WEG. Gem. § 1 Nr. 2 des Vertrags gestattet die WEG der Klägerin die Installation einer PVA, bestehend aus folgenden Komponenten: