Darlegung der Vermietungsabsicht bei gescheitertem Erwerb einer Eigentumswohnung
FG Sachsen, Urteil vom 10.11.2014 - Aktenzeichen 6 K 687/12
DRsp Nr. 2015/11149
Darlegung der Vermietungsabsicht bei gescheitertem Erwerb einer Eigentumswohnung
1. Erwerben Eheleute mit zwei schulpflichtigen Kindern nach der wegen der Insolvenz des Bauträgers erfolgten Rückabwicklung des Vertrages über den Erwerb einer Dachgeschosswohnung in einem im Übrigen aus sehr kleinen Wohnungen für Senioren bestehenden Sanierungsprojekt eine ähnlich zugeschnittene Wohnung mit zwei Kinderzimmern, kann dahinstehen, ob die Eheleute eine Selbstnutzung der Dachgeschosswohnung beabsichtigt haben, wenn sich nicht feststellen lässt, dass die Dachgeschosswohnung vermietet werden sollte. Das ist der Fall, wenn die Eheleute eine detaillierte Schilderung des Geschehensablaufs einschließlich der Wiedergabe aller gegebenenfalls geführten Gespräche sowie der Benennung der Gesprächspartner trotz gerichtlicher Aufforderung nicht nachkommen und statt dessen nur eine mit Wertungen untersetzte Zusammenfassung liefern, der es an hinreichendem Inhalts- und Detailreichtum fehlt.2. Das ist der Fall, wenn lediglich die Fremdfinanzierung der Anschaffungskosten für den Erwerb der Dachgeschosswohnung, der Besitz eines weiteren Vermietungsobjektis und die Lage der Dachgeschosswohnung in einer Seniorenwohnanlage als Beweis für das Bestehen einer Vermietungsabsicht angeführt werden.
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