Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).
1. Welche Anforderungen an den Vortrag des Klägers zu stellen sind, der eine Falschberatung durch einen Steuerberater behauptet, und in welchem Umfang sich der Steuerberater auf ein Bestreiten beschränken darf oder ihn eine sekundäre Darlegungslast trifft, ist seit langem ausreichend geklärt. Grundsätzliche Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang nicht.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|