Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.09.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.386,25 EUR brutto (für 225,75 Überstunden nebst Überstundenzuschlägen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.02.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 960,00 EUR brutto (Urlaubsabgeltung für weitere 10 Urlaubstage) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.02.2017 zu zahlen.
II.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden und Urlaubsabgeltung.
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