Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 19. Dezember 2002 wird
zurückgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 209.274,58 €
I.
Die Klägerin nimmt den beklagten Rechtsanwalt wegen einer angeblichen Falschberatung im Zuge eines Vergleichsabschlusses auf Schadensersatz in Anspruch.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|