1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) den Abzug von Vorsteuern zu Recht versagt hat.
Die Klägerin wurde zum 19. Januar 2010 von W als alleinigen Gesellschafter gegründet. Ihr Unternehmensgegenstand ist das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle, die Berechnung laufender Lohn/Gehaltsabrechnungen, das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen, allgemeine Unternehmensberatung sowie die Beratung und Coaching von Existenzgründern.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|