Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.07.2018 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin sowie über einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz immateriellen Schadens wegen sogenannten "Mobbings" gegen das beklagte Land.
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