FG München - Urteil vom 24.10.2000
6 K 1022/90
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;

Darlehenstilgung für ausländische Betriebsstätte

FG München, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 6 K 1022/90

DRsp Nr. 2001/8780

Darlehenstilgung für ausländische Betriebsstätte

Aufwendungen zur Tilgung eines Darlehens, das im Zusammenhang mit einer ausländischen Betriebsstätte aufgenommen wurde, sind nicht im Inland als Betriebsausgabe abziehbar.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin (Klin) ist eine GmbH. Anteilseigner waren bis zum 18.4.1986 die Herren A und B je zur Hälfte, danach war A Alleingesellschafter. Die Klin ist Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Besitzunternehmen war bis zum 18.4.1986 die A und B GbR, an der die Herren A und B beteiligt waren, danach war A als Einzelunternehmer Inhaber des Besitzunternehmens.