FG Niedersachsen vom 05.02.2001
14 K 105/96
Fundstellen:
EFG 2001, 1111

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

FG Niedersachsen, vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 14 K 105/96

DRsp Nr. 2002/2403

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

1. Ein Darlehensvertrag zwischen minderjährigen Kindern und einem Elternteil kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn für die Kinder ein Ergänzungspfleger bestellt worden ist. 2. Werden betriebliche Investitionen über Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen finanziert, kommt eine Anerkennung nicht in Betracht, wenn es an einer konkreten Rückzahlungsvereinbarung fehlt und die geschuldeten Zinsen nicht ausgezahlt, sondern lediglich der Darlehensverbindlichkeit hinzugerechnet werden.

Für die Praxis:

Zu 2.: Insbesondere bei "Umwandlungsfällen", in denen der Steuerpflichtige Geld aus seinem Betriebsvermögen entnimmt und seinen Kindern schenkt, um sich von diesen alsbald ein Darlehen gewähren zu lassen, hat der BFH an dem Erfordernis konkreter Rückzahlungsvereinbarungen festgehalten (BFH v. 28.1.1993, BFH/NV, 590). Außerhalb dieser "Umwandlungsfälle" hat er Rückzahlungsvereinbarungen nur dann für nicht erforderlich gehalten, wenn sich aus den Gesamtumständen eindeutig und zweifelsfrei ergibt, dass das Darlehen ernstlich vereinbart und auch so durchgeführt wurde. Diese Voraussetzungen hat der BFH bei einem isolierten Bau- oder Anschaffungsdarlehen unter volljährigen, wirtschaftlich voneinander unabhängigen Verwandten als gegeben angesehen.

Fundstellen
EFG 2001, 1111