Zu 2.: Insbesondere bei "Umwandlungsfällen", in denen der Steuerpflichtige Geld aus seinem Betriebsvermögen entnimmt und seinen Kindern schenkt, um sich von diesen alsbald ein Darlehen gewähren zu lassen, hat der BFH an dem Erfordernis konkreter Rückzahlungsvereinbarungen festgehalten (BFH v. 28.1.1993, BFH/NV, 590). Außerhalb dieser "Umwandlungsfälle" hat er Rückzahlungsvereinbarungen nur dann für nicht erforderlich gehalten, wenn sich aus den Gesamtumständen eindeutig und zweifelsfrei ergibt, dass das Darlehen ernstlich vereinbart und auch so durchgeführt wurde. Diese Voraussetzungen hat der BFH bei einem isolierten Bau- oder Anschaffungsdarlehen unter volljährigen, wirtschaftlich voneinander unabhängigen Verwandten als gegeben angesehen.
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