FG Köln, vom 13.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3600/05
Das erneute Unterlassen der Auswertung eines Grundlagenbescheides als offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Abgabenordnung (AO) als klärungsbedürftige Rechtsfrage
BFH, Beschluss vom 05.05.2009 - Aktenzeichen VIII B 56/08
DRsp Nr. 2009/20975
Das erneute Unterlassen der Auswertung eines Grundlagenbescheides als offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129Abgabenordnung (AO) als klärungsbedürftige Rechtsfrage
Die Beschwerde ist unbegründet. Revisionszulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind nicht gegeben.
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