I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, erstellt unter Verwendung primärer Geodaten (sog. Geopunkte) für Computer verarbeitbare "geocodierte Objekte". Diese werden z.B. in digitalen Karten für Navigationssysteme, bei der Immobilienbewertung oder der Raumplanung eingesetzt. Die benötigten Rohdaten ließ die Klägerin für ... Mio. DM von einer Fremdfirma auf der Grundlage eines im Jahr 2000 abgeschlossenen Werkvertrages erheben. Das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Geopunkten steht der Klägerin zu; sie durfte die Daten auch vervielfältigen, entgeltlich Dritten überlassen, bearbeiten und ändern.
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