Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 28. Juli 2022 -
Die Kosten der Berufungsinstanz hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 6. April 2023 auf 15.000,- € und ab dem 7. April 2023 auf bis zu 1.500,- € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Zulässigkeit der Speicherung von Einträgen in den durch die Beklagte betriebenen Datenbanken.
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