Die Antragstellerin (Astin) ist ein Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz im Inland. Sie ist 100%-ige Tochter der AA-AG, an der wiederum die A-AG 100% der Anteile hält. Zwischen der Astin als Organgesellschaft und der AA-AG als Organträgerin besteht eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft.
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