FG Düsseldorf - Beschluss vom 05.02.2007
16 V 3457/06 A(AO)
Normen:
AO § 140 ; AO § 145 Abs. 1 ; AO § 147 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 147 Abs. 6 Satz 1 ; HGB § 238 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 890

Datenzugriff; Digitale FiBu-Konten; Beschränkung auf steuerrelevante Daten - Recht der Finanzbehörde auf digitalisierte Finanzbuchhaltungskonten ohne Vorprüfung der Steuerrelevanz zuzugreifen

FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2007 - Aktenzeichen 16 V 3457/06 A(AO)

DRsp Nr. 2007/9106

Datenzugriff; Digitale FiBu-Konten; Beschränkung auf steuerrelevante Daten - Recht der Finanzbehörde auf digitalisierte Finanzbuchhaltungskonten ohne Vorprüfung der Steuerrelevanz zuzugreifen

1. Die digitale Aufzeichnung von FiBu-Konten unterliegt ohne Prüfung der Steuerrelevanz im Einzelfall gemäß § 147 Abs. 6 Satz 1 AO dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung. 2. Die handelsrechtliche Buchführung ist in ihrer Gesamtheit zur Feststellung oder Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen geeignet und damit i. S. des § 140 AO für die Besteuerung von Bedeutung. Auf eine steuerliche Gewinnauswirkung kommt es dabei nicht an.

Normenkette:

AO § 140 ; AO § 145 Abs. 1 ; AO § 147 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 147 Abs. 6 Satz 1 ; HGB § 238 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Antragstellerin (Astin) ist ein Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz im Inland. Sie ist 100%-ige Tochter der AA-AG, an der wiederum die A-AG 100% der Anteile hält. Zwischen der Astin als Organgesellschaft und der AA-AG als Organträgerin besteht eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft.