FG Münster - Urteil vom 16.05.2008
6 K 879/07
Normen:
AO § 193 ; AO § 200 ; EStG § 42 ; AO § 147 Abs. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1592

Datenzugriff mittels Datenträgerüberlassung

FG Münster, Urteil vom 16.05.2008 - Aktenzeichen 6 K 879/07

DRsp Nr. 2008/17755

Datenzugriff mittels Datenträgerüberlassung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung gemäß § 147 Abs. 6 AO zur Verfügung zu stellen.

Normenkette:

AO § 193 ; AO § 200 ; EStG § 42 ; AO § 147 Abs. 6 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob die Klägerin (Klin.) verpflichtet ist, im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung in Form der Datenträgerüberlassung gem. § 147 Abs. 6 AO zur Verfügung zu stellen.