FG Münster - Urteil vom 11.11.2008
1 K 3549/06 F
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;
Fundstellen:
EFG 2009, 461

Dauernde Last im Übergabevertrag

FG Münster, Urteil vom 11.11.2008 - Aktenzeichen 1 K 3549/06 F

DRsp Nr. 2009/4846

Dauernde Last "im Übergabevertrag"

1. Voraussetzung für die Anerkennung wiederkehrender Leistungen als Sonderausgaben ist eine Berücksichtigung "im Übergabevertrag". 2. Bei Vereinbarungen vor Bekanntwerden des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 (GrS 1/00) ist es ausreichend, wenn ein übereinstimmender Wille zur Zahlung einer Versorgungsleistung an den Übergeber anlässlich der Übergabe und außerhalb der Übergabeurkunde erkennbar ist.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;

Tatbestand:

Streitig ist das Vorliegen einer dauernden Last im Streitjahr 2005.

Die Kläger sind Brüder und zusammen mit ihrem Vater HA Erben nach ihrer Mutter NA (verstorben am 10.1.2000). Der Nachlass der Mutter bestand aus:

1. Mietgrundstück A-Str. 62 in H

2. 1/2 Anteil an einer ETW in L,

wobei die andere Hälfte vom Vater der Kläger gehalten wurde

3. Depot bei der E-Bank in Höhe von 263.724 DM

Mit Vertrag vom 24.5.2000 (UR 194/2000 des Notars N) schlossen die Erben der Frau NA unter Pkt. I einen Erbauseinandersetzungsvertrag. In diesem bestimmten sie in § 3, dass die beiden Kläger zu je 1/2 das Grundstück A-Str. 62 und den 1/2 Anteil der Mutter an der ETW in L erhielten. Der Vater erhielt das Depot bei der E-Bank.