Dauernde Lasten bei Zubereitung von Nahrungsmitteln
FG Hessen, vom 27.10.1997 - Aktenzeichen 11 K 4024/97
DRsp Nr. 2001/2864
Dauernde Lasten bei Zubereitung von Nahrungsmitteln
Beim Übernehmer eines Grundstücks liegen dauernde Lasten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 aEStG vor, wenn er sich in einem notariellen Vertrag mit dem Übergeber (Eltern) zu einer unentgeltlichen Zubereitung von Speisen und in einer mündlichen Vereinbarung zu einer unentgeltlichen Beschaffung der Nahrungsmittel verpflichtet.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.