FG Köln - Urteil vom 16.06.2011
10 K 4736/07
Normen:
EStG § 26 Abs 1;
Fundstellen:
DStRE 2012, 280

Dauerndes Getrenntleben zwischen Ehegatten, von denen einer im Wachkoma liegt

FG Köln, Urteil vom 16.06.2011 - Aktenzeichen 10 K 4736/07

DRsp Nr. 2011/14061

Dauerndes Getrenntleben zwischen Ehegatten, von denen einer im Wachkoma liegt

Liegt ein Ehegatte im Wachkoma und wird künstlich ernährt, hört die Haushaltsgemeinschaft mit seinem Ehegatten als Voraussetzung für die Zusammenveranlagung auf zu bestehen, wenn der gesunde Ehegatte während derselben Zeit schon einen neuen Lebenspartner mit einem gemeinsamen Kind hat.

Normenkette:

EStG § 26 Abs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Zusammenveranlagung des Klägers mit seiner im Koma liegenden Ehefrau vorzunehmen ist.