FG Hessen - Urteil vom 25.06.2001
8 K 772/96
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 420

Dauerschuld; Darlehen; Mindestkredit; Wareneinkauf; Objektgebundenheit; Lagerbestand - Wareneinkaufskredit als Dauerschuld

FG Hessen, Urteil vom 25.06.2001 - Aktenzeichen 8 K 772/96

DRsp Nr. 2002/2012

Dauerschuld; Darlehen; Mindestkredit; Wareneinkauf; Objektgebundenheit; Lagerbestand - Wareneinkaufskredit als Dauerschuld

1. Ein Kredit zur Finanzierung des Wareneinkaufs, dessen Tilgung erst nach Zahlungseingang zeitlich versetzt ohne Zuordnung zur ursprünglichen Kreditgewährung erfolgt, so dass der Kreditnehmer ständig über einen gewissen Mindestkredit verfügen kann, ist als Dauerschuld zu qualifizieren. 2. Objektgebundene Kredite zur Finanzierung des Wareneinsatzes sind keine Dauerschulden.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals im Zusammenhang mit der Finanzierung von Ersatzteil- und Zubehöreinkäufen bei der ... Aktiengesellschaft - im Folgenden kurz: AG - durch die X- Bank GmbH - im Folgenden kurz: X-Bank -. Dem Rechtsstreit liegt nachfolgender Sachverhalt zugrunde: