Die Klägerin schuldete ihrer Gesellschafterin, der A-Ltd., aufgrund eines Darlehensvertrages aus dem Jahre 1988 DM 18.000.000,-. Das Darlehen wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Schachtelbeteiligung aufgenommen und konnte jederzeit zurückgezahlt werden, spätestens jedoch am 31.12.1998. Weiterhin schuldete die Klägerin ihrer Gesellschafterin, der B-Ltd., aufgrund von fünf Darlehensverträgen aus den Jahren 1990 bis 1992 insgesamt DM 42.250.000,-. Die Klägerin hatte diese Darlehen in voller Höhe dreißig Tage nach Abgabe einer schriftlichen Mitteilung der Gläubigerin zurückzahlen. Eine vorherige Rückzahlung war jederzeit im Ganzen oder zum Teil ohne Vertragsstrafe möglich.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|