BFH - Urteil vom 05.09.2001
I R 55/00
Normen:
DBA Cyp Art. 8 Abs. 1 Art. 15 Abs. 1, 2, 3 Art. 23 Abs. 1 ; EStG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 478

DBA Cyp, Besteuerung der Heuer von Seeleuten; ArbN-Verleiher

BFH, Urteil vom 05.09.2001 - Aktenzeichen I R 55/00

DRsp Nr. 2002/3777

DBA Cyp, Besteuerung der Heuer von Seeleuten; ArbN-Verleiher

1. Vergütungen für unselbständige Arbeit, die von einem Mitglied der Besatzung an Bord eines Seeschiffes im internationalen Verkehr ausgeübt wird, werden nach Art. 15 Abs. 3 DBA Cyp in dem Staat besteuert, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. 2. Unternehmen i.S.d. Art. 15 Abs. 3 DBA Cyp kann nur ein Unternehmen sein, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt (Art. 8 Abs. 1 DBA Cyp) und das zugleich wirtschaftlicher ArbG des Besatzungsmitglieds i.S.d. des Abkommensrechts ist. 3. Art. 15 Abs. 3 DBA Cyp ist für Tätigkeiten an Bord von Seeschiffen im internationalen Verkehr lex specialis; Art. 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 DBA Cyp können daher nicht subsidiär angewendet werden.

Normenkette:

DBA Cyp Art. 8 Abs. 1 Art. 15 Abs. 1, 2, 3 Art. 23 Abs. 1 ; EStG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 ;

Gründe: