FG Baden-Württemberg, vom 02.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 309/98
DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender
BFH, Beschluss vom 07.04.2004 - Aktenzeichen I B 196/03
DRsp Nr. 2004/12297
DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender
Eine in Frankreich wohnende deutsche Staatsangehörige, die für einen deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender in Frankreich nichtselbstständig tätig ist, unterliegt mit diesen Einkünften der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht.