FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.05.2010
3 K 3043/09
Normen:
AO § 163 S. 1; AO § 227; AO § 5; DBA CHE Art. 4 Abs. 4; DBA CHE Art. 26 Abs. 3; FGO § 102; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1;

DBA-Schweiz; Erlass der deutschen ESt bei Wegzug in die Schweiz aufgrund Heirat

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2010 - Aktenzeichen 3 K 3043/09

DRsp Nr. 2010/15380

DBA-Schweiz; Erlass der deutschen ESt bei Wegzug in die Schweiz aufgrund Heirat

1. Das FG darf Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist. 2. Es besteht kein Anspruch auf Erlass der deutschen ESt, wenn zwischen dem Wegzug in die Schweiz und und der Heirat mit einem schweizer Staatsangehörigen ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt. 3. Die begrenzt fortbestehende Steuerpflicht eines Ehegatten im Inland verletzt nicht Art. 6 Abs. 1 GG. 4. Maßgeblich für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; neuer Sachvortrag oder neue Nachweise sind im Klageverfahren nicht berücksichtigungsfähig.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 163 S. 1; AO § 227; AO § 5; DBA CHE Art. 4 Abs. 4; DBA CHE Art. 26 Abs. 3; FGO § 102; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1;

Tatbestand: