FG München - Urteil vom 25.04.2019
10 K 1883/17

DBA-Schweiz; Konsultationsvereinbarungsverordnung-Schweiz; Grenzgängerregelung

FG München, Urteil vom 25.04.2019 - Aktenzeichen 10 K 1883/17

DRsp Nr. 2019/7739

DBA-Schweiz; Konsultationsvereinbarungsverordnung-Schweiz; Grenzgängerregelung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungsgründe

I.

Streitig ist, ob die Einkünfte der Klägerin aus einer nichtselbständigen Arbeit in Deutschland nach ihrem Wegzug in die Schweiz im Jahr 2012 der deutschen Besteuerung unterliegen.

Die (seit Mai 2012 verheirateten) Kläger beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland und aus Vermietung und Verpachtung eines in Deutschland belegenen Objekts. Sie verlegten ihren Wohnsitz am 17. August 2012 nach S in der Schweiz.

Der Kläger, ein Schweizer Staatsangehöriger, war auch nach dem Umzug bis zum Jahresende für den bisherigen Arbeitgeber, die Firma T in A, tätig. Die Klägerin wurde zum 1. August 2012 an das Gymnasium L versetzt. Der erste reguläre Arbeitstag nach den Ferien war der 12. September 2012, an dem die Lehrerkonferenz stattfand. Ab dem 13. September 2012 war die Klägerin bis zum Beginn des Mutterschutzes am 1. Oktober 2012 krankgeschrieben. In Deutschland wurde für die Monate August bis Dezember 2012 Lohnsteuer i.H.v. 4,5% des Bruttolohns einbehalten.