I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Kommanditist der M. (USA) GmbH & Co. KG mit Sitz im Inland (kurz: KG). Komplementäre der KG waren eine natürliche Person und die M. GmbH (kurz: GmbH), deren Alleingesellschafterin die X GmbH war. Zwischen der GmbH und der X GmbH bestand ein Ergebnisabführungsvertrag.
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