FG Niedersachsen - Urteil vom 11.03.2004
16 K 10411/00
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 1 ; DBA-Zypern Art. 15 Abs. 3 ;

DBA-Zypern; Seemann; Schiffsbetreiber; Arbeitgeber - Keine Anwendung des DBA-Zypern auf Seemann, dessen Arbeitgeber nicht selbst Schiffsbetreiber ist

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.03.2004 - Aktenzeichen 16 K 10411/00

DRsp Nr. 2004/11362

DBA-Zypern; Seemann; Schiffsbetreiber; Arbeitgeber - Keine Anwendung des DBA-Zypern auf Seemann, dessen Arbeitgeber nicht selbst Schiffsbetreiber ist

Fallen Schiffsbetreiber und Arbeitgeber auseinander, ist für die Anwendung des DBA-Zypern auch dann kein Raum, wenn beide Unternehmen ihren Sitz auf Zypern haben.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 1 ; DBA-Zypern Art. 15 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er hat seinen Wohnsitz in L.. Er ist geschieden. Als Schiffsingenieur ist der Kläger auf Hochseeschiffen tätig und erzielt hieraus dem Grunde nach Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Der Beklagte forderte den Kläger für das Streitjahr in 1996 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf. Im Rahmen der abgegebenen Steuererklärung beantragte der Kläger die Freistellung seiner Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Zypern.