Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er hat seinen Wohnsitz in L.. Er ist geschieden. Als Schiffsingenieur ist der Kläger auf Hochseeschiffen tätig und erzielt hieraus dem Grunde nach Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Der Beklagte forderte den Kläger für das Streitjahr in 1996 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf. Im Rahmen der abgegebenen Steuererklärung beantragte der Kläger die Freistellung seiner Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Zypern.
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