FG Düsseldorf - Urteil vom 30.11.2006
15 K 637/04 F
Normen:
AO § 181 Abs. 5 Satz 1 ; KStG § 4 Abs. 1 Satz 2 § 8 Abs. 3 Satz 2 ; GemO NW § 107 Abs. 2,O NW § 109 ; Eigenbetriebsverordnung NW § 10 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 435

Defizitärer Betrieb; BgA; Stadtbibliothek; Verzicht auf Verlustausgleich; Gewinnaufschlag; verdeckte Gewinnausschüttung; Kommunale Pflichtaufgabe; Wettbewerbsverzerrung - Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerhaft defizitärem Betrieb einer Stadtbibliothek

FG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 - Aktenzeichen 15 K 637/04 F

DRsp Nr. 2007/9072

Defizitärer Betrieb; BgA; Stadtbibliothek; Verzicht auf Verlustausgleich; Gewinnaufschlag; verdeckte Gewinnausschüttung; Kommunale Pflichtaufgabe; Wettbewerbsverzerrung - Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerhaft defizitärem Betrieb einer Stadtbibliothek

1. Die Unterhaltung eines strukturell dauerdefizitären Betriebs gewerblicher Art. ohne Verlustausgleich und angemessenen Gewinnaufschlag führt nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn keine kommunalen Pflichtaufgaben erfüllt werden, die geeignet sind, beim Träger Vorteil auszulösen. 2. Das gesetzgeberische Ziel der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gebietet bei einer strukturell dauerdefizitären Stadtbibliothek bereits mangels privater Wettbewerber keine Einkommenskorrektur. 3. Der ausdrückliche Verzicht auf das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht in § 4 Abs. 1 Satz 2 KStG bedeutet die gesetzliche Akzeptanz dauerdefizitärer Betriebe gewerblicher Art.

Normenkette:

AO § 181 Abs. 5 Satz 1 ; KStG § 4 Abs. 1 Satz 2 § 8 Abs. 3 Satz 2 ; GemO NW § 107 Abs. 2,O NW § 109 ; Eigenbetriebsverordnung NW § 10 ;

Tatbestand: