LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.03.2021
L 7 KA 20/17
Normen:
SGG § 197a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 22.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 449/14

Degressionskürzungen für vertragszahnärztliches HonorarOralchirurgen als Vertragszahnärzte

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2021 - Aktenzeichen L 7 KA 20/17

DRsp Nr. 2022/14635

Degressionskürzungen für vertragszahnärztliches Honorar Oralchirurgen als Vertragszahnärzte

Die Degressionsregelung des § 85 Abs. 4b SGB V (a.F.) war Abrechnungsjahr 2013, auch soweit sie die Oralchirurg*innen erfasste, nicht verfassungswidrig.

Oralchirurgen werden im Rahmen der gesetzlichen Terminologie den „Vertragszahnärzten“ zugeordnet und deshalb ebenso wie diese von den Degressionsregelungen erfasst.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Februar 2017 wird zurückgewiesen .

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen Degressionskürzungen für das Jahr 2013.

Sie ist als Fachärztin für Oralchirurgie zur vertragsärztlichen Versorgung in Berlin zugelassen. Sie rechnete im Jahr 2013 insgesamt zahnärztliche Leistungen im Umfang von 454.577 (degressionsrelevanten) Punkten ab.