Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Februar 2017 wird zurückgewiesen .
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen Degressionskürzungen für das Jahr 2013.
Sie ist als Fachärztin für Oralchirurgie zur vertragsärztlichen Versorgung in Berlin zugelassen. Sie rechnete im Jahr 2013 insgesamt zahnärztliche Leistungen im Umfang von 454.577 (degressionsrelevanten) Punkten ab.
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