I.
Streitig ist die Gewährung der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr (1992) geltenden Fassung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die 1992 hergestellte Eigentumswohnung auf dem Grundstück ... in ... .
Kläger sind die Rechtsnachfolger der am 05.08.1994 verstorbenen Erblasserin (E) in ungeteilter Erbengemeinschaft.
Im Jahr 1991 hatte E mit der Planung für die Erstellung einer Eigentumswohnung im Dachgeschoss des o.g. Grundstücks begonnen. Im Juli 1991 wurde vom beauftragten Architekturbüro ein Eingabeplan erstellt (Bezugnahme auf diesen Eingabeplan unter den Anlagen zur Klageschrift, FG-Akte, braunes Kuvert). Er trägt die Bezeichnung "Umbau und Ausbau eines Dachgeschosses".
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