Der Antrag des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.
2.Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 30.11.2021 (Az.:
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.07.2022.
I.
Der Kläger macht deliktische Ansprüche auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. VW-Abgasskandal geltend.
1. 2. 3. 4.
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