Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 12.03.2021, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.391,46 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.08.2017 zu bezahlen.
2.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 805,20 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.11.2019 zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
III. IV. V.
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