Die Berufung des Klägers gegen das am 24.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Münster, Az.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 25.000,00 Euro festgesetzt.
Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal geltend.
Der Kläger erwarb am 00.03.2015 ein Fahrzeug des Typs X C D 0.0 ### als Gebrauchtwagen bei der Autohaus L GmbH in T für einen Gesamtpreis von 24.580,00 Euro. Der Kilometerstand wies bei Kauf 12.600 km auf, die Erstzulassung war am 00.01.2014.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|