FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 08.06.2009
1 K 519/05
Normen:
InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; InvZulG 1999 § 3 Abs. 2 S. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Dem Einkommensteuer-Sachbearbeiter schon längst bekannter Zeitpunkt des Abschlusses von Herstellungsarbeiten als für den für Investitionszulage zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts neue Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2009 - Aktenzeichen 1 K 519/05

DRsp Nr. 2011/19051

Dem Einkommensteuer-Sachbearbeiter schon längst bekannter Zeitpunkt des Abschlusses von Herstellungsarbeiten als für den für Investitionszulage zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts neue Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO