I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --eine KG-- betrieb in den Streitjahren 1991 und 1992 neben dem Großhandel mit Baustoffen einen Containerdienst. Sie stellte gewerblichen und privaten Kunden gegen Entgelt Container für Abfälle zur Verfügung. Die von den Kunden gefüllten Container beförderte die Klägerin zur Kreismülldeponie L und entleerte sie.
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