EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 3 lit. c ; UStG (1993) § 10 Abs. 1 S. 2, 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1137
Deponiegebühren als durchlaufende Posten
BFH, Urteil vom 11.02.1999 - Aktenzeichen V R 47/98
DRsp Nr. 1999/6144
Deponiegebühren als durchlaufende Posten
1. § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG 1993 hat (hinsichtlich durchlaufender Posten) keine steuerbegründende Wirkung; die Vorschrift setzt die Durchführung von Leistungsbeziehungen unter Einschaltung von sog. Mittelspersonen voraus und betrifft den Umfang der Bemessungsgrundlage der jeweiligen Leistung.2. Liefert ein Unternehmer Abfälle einzelner Kunden in Containern bei Mülldeponien eines Landkreises an und wird er gem. Abfallsatzung als Gebührenschuldner der Deponiegebühren herangezogen, kann er die Deponiegebühren als durchlaufende Posten behandeln.3. Die - in § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG 1993 nicht ausdrücklich aufgenommene - Voraussetzung aus Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388 EWG, dass der Stpfl. in seiner Buchführung die Beträge als durchlaufende Posten behandelt, räumt letztlich dem Unternehmer ein Wahlrecht ein, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht.
Normenkette:
EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 3 lit. c ; UStG (1993) § 10 Abs. 1 S. 2, 5 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.