Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über den Erwerb einer Gewerbeeinheit in I und einer Eigentumswohnung in C.
Der Kläger (Kl.) ist als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig.
Mit seiner am 08.08.2002 beim Beklagten (Finanzamt - FA -) eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldung für das II. Quartal 2002 hat er u. a. Vorsteuerbeträge in Höhe von 48.444,72 EUR aus zwei Grundstückskäufen geltend gemacht.
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