FG München - Urteil vom 24.04.2007
13 K 3097/03
Normen:
BGB § 535 ; EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 42 ; FGO § 57 Nr. 1 ; FGO § 40 Abs. 2 ;

Die Anforderungen für die steuerlich Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen sind auch an Verträge zu stellen, die eine Bruchteilsgemeinschaft (Grundstücksgemeinschaft) mit einem Steuerpflichtigen abschließt, wenn diese von dessen Ehepartner oder einem anderen nahen Angehörigen beherrscht wird

FG München, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen 13 K 3097/03

DRsp Nr. 2007/19604

Die Anforderungen für die steuerlich Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen sind auch an Verträge zu stellen, die eine Bruchteilsgemeinschaft (Grundstücksgemeinschaft) mit einem Steuerpflichtigen abschließt, wenn diese von dessen Ehepartner oder einem anderen nahen Angehörigen beherrscht wird

1. Die Klage einer Grundstücksgemeinschaft ist zulässig, denn diese ist, wenn sie als Vermieterin nach außen auftritt, im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beteiligtenfähig und klagebefugt. 2. Verträge zwischen Ehegatten oder Angehörigen können steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie eindeutig und ernstlich vereinbart sind, entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden und die Vertragsbedingungen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. 3. Diese Anforderungen sind auch an Verträge zu stellen, die eine Personengesellschaft (Bruchteilsgemeinschaft) mit einem Steuerpflichtigen abschließt, wenn die Personengesellschaft von dessen Ehepartner oder einem anderen nahen Angehörigen beherrscht wird. 4. Von einer beherrschenden Stellung ist im Regelfall auszugehen, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrechte besitzt und er deshalb bei Gesellschafterversammlungen entscheidenden Einfluss ausüben kann.